Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Reiseunternehmen Tobias Schade

 

 § 1 Geltungsbereich
(1)	Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Busreisen zwischen dem Reiseunternehmen Tobias Schade, Am Teich 20, 03130 Spremberg, Telefon: +49 162 433 4255, E-Mail: kontakt@busreisenschade.de, (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden (nachfolgend „Kunden“ oder „Reisende“). 
(2)	Der Anbieter organisiert Busreisen, die sowohl Mehrtagesfahrten, Pauschalreisen, Tagesfahrten als auch die Vermietung von Bussen inklusive Fahrer umfassen.
(3)	Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Diese AGB gelten für Reisen, die sowohl privat als auch geschäftlich organisiert werden.
(4)	Alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen allgemeinen Vertragsbedingungen und den einzelnen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(5)	Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang
(1)	Die angebotenen Busreisen umfassen Mehrtagesfahrten, Pauschalreisen, Tagesfahrten sowie Charterfahrten mit Fahrer. Der Bus wird im Rahmen von Beförderungsleistungen bzw. Charterfahrten mit Fahrer eingesetzt. 
(2)	Bei Mehrtagesfahrten umfasst der Leistungsumfang in der Regel folgende Leistungen:
a.	Hotelübernachtungen
b.	Ausflüge und Programmpunkte (z. B. Besuche von Museen und Sehenswürdigkeiten)
c.	Verpflegung gemäß dem jeweiligen Reiseprogramm
d.	Busfahrt
(3)	Leistungen, die nicht im Reiseprogramm genannt sind, sind nicht Bestandteil der Pauschale. Dazu gehören insbesondere:
a.	zusätzliche Mahlzeiten oder Getränke, die nicht im Reiseprogramm enthalten sind
b.	optionale Aktivitäten, die nicht im Reiseprogramm vorgesehen sind
c.	persönliche Ausgaben des Reisenden.
(4)	Der Bus wird ausschließlich mit Fahrer bereitgestellt und verbleibt jederzeit unter der Verantwortung des Fahrers bzw. des Anbieters. Der Anbieter stellt sicher, dass der Bus den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht und der Fahrer über die notwendigen Qualifikationen verfügt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrgäste die Anweisungen des Fahrers befolgen und die geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Der Bus wird in einem verkehrssicheren Zustand zur Verfügung gestellt. Eventuelle Mängel oder Schäden am Bus sind dem Anbieter unverzüglich zu melden.
(5)	Der Anbieter haftet nicht für Verspätungen oder Ausfälle, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Verkehrsstaus, Witterungsbedingungen oder höhere Gewalt verursacht werden. In solchen Fällen wird der Anbieter sich bemühen, eine angemessene Ersatzlösung zu finden.
(6)	Die Reisen finden innerhalb Europas statt, einschließlich der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich.
(7)	Der genaue Leistungsumfang der jeweiligen Reise ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(8)	Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Busvermietung mit Fahrer um eine Dienstleistung handelt, bei der der Fahrer als Vertreter des Anbieters die Verantwortung für den Bus und die Durchführung der Fahrt trägt.
(9)	Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(10)	Der Anbieter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Anbieter dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

§ 3 Vertragsschluss
(1)	Die Darstellungen der Reisen auf der Webseite sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. 
(2)	Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Kunden durch den Anbieter, diese Annahme kann auch mündlich oder per Formular erfolgen. Die Buchungsanfrage des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. 
(3)	Buchungsanfragen können über die Webseite des Anbieters, per E-Mail oder telefonisch gestellt werden. 
(4)	Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande, die durch eine schriftliche Bestätigung (Reisebestätigung) erfolgt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)	Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. Die Details des Reisepreises ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. 
(2)	Der Kunde hat eine Anzahlung spätestens 3 Monate vor Beginn der Reise zu leisten. Der vollständige Betrag bzw. Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Reise gezahlt werden. Die Anzahlung beträgt 20 % des Gesamtpreises der Reise und dient zur Sicherstellung der Buchung und Deckung der anfallenden Kosten für Reservierungen und organisatorische Maßnahmen. Der Restbetrag entspricht dem verbleibenden Teil des Gesamtpreises.
(3)	Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Betrag sofort nach Buchung zu zahlen. In diesem Fall ist die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages notwendig, um die kurzfristige Buchung zu sichern und die Teilnahme an der Reise zu gewährleisten.
(4)	Zahlungsmöglichkeiten sind Überweisung, Kreditkarte, Lastschrift sowie ggf. weitere vom Anbieter akzeptierte Zahlungsmethoden. Die konkreten Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Buchungsprozess angezeigt.
(5)	Wird der Restbetrag nicht rechtzeitig gezahlt, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Eine automatische Erstattung der Anzahlung erfolgt nicht. Der Kunde muss die Reise selbst stornieren. Sollte der Kunde den Restbetrag nicht bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zahlen, erhält er eine Mahnung mit einer Nachfrist von 7 Tagen. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen und den Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Die Anzahlung verfällt in diesem Fall als pauschalierter Schadenersatz. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten die Stornierungsbedingungen nach diesen AGB.
(6)	Die Kosten für die Charterfahrten richten sich nach der Laufleistung (Kilometerleistung), der Einsatz- und Standzeit des Busses sowie einer Tagespauschale ab 6 Stunden auch bei geringen Kilometerleistungen. Auch bei geringer Kilometerleistung, aber ganztägigem Einsatz oder Standzeit erfolgt eine pauschale Berücksichtigung, um den gesamten Tagesaufwand des Busses abzudecken. Der genaue Preis wird vor Vertragsabschluss individuell vereinbart und dem Kunden mitgeteilt.
(7)	Abweichende Zahlungsmodalitäten können individuell vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
(8)	Alle Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Alle Zahlungen erfolgen in Euro. Eventuelle Bankgebühren oder Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten des Kunden. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für zusätzliche Kosten, die durch internationale Überweisungen oder Währungsumrechnungen entstehen. Der Kunde sollte sicherstellen, dass der vollständige Betrag ohne Abzüge beim Anbieter eingeht.
(9)	Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(10)	Der Anbieter stellt dem Kunden nach Abschluss der Buchung eine Buchungsbestätigung samt Rechnung aus. Diese Dokumente dienen als Nachweis der Buchung und enthalten alle relevanten Informationen zu den Buchungs- und Zahlungsbedingungen. Die Buchungsbestätigung beinhaltet die Vereinbarungen zur Anzahlung sowie zur Restzahlung.  Mit der Buchungsbestätigung und der Rechnung erhält der Kunde alle notwendigen Informationen für die Durchführung der Zahlung. 
(11)	Der Anbieter behält sich das Recht vor, gem. § 651f f. BGB Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
a.	Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Anbieter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Die vom Anbieter selbst zu tragenden zusätzlichen Beförderungskosten werden durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Anbieter vom Kunden verlangen.
b.	Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Anbieter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c.	Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Anbieter verteuert hat.
(12)	Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Anbieter nicht vorhersehbar waren.
(13)	Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Anbieter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.
(14)	Übersteigt die nachträgliche Erhöhung des Reisepreises 8 % des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Anbieters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
(15)	Der Anbieter ist verpflichtet, den Reisepreis zu senken, wenn und soweit die genannten Kosten sich nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn nachweislich und erheblich verringern und dies nicht nur unerheblich ist. In diesem Fall wird der Anbieter den verminderten Betrag an den Kunden weitergeben.

§ 5 Stornierung und Umbuchung
(1)	Der Kunde kann die gebuchte Reise oder Busanmietung jederzeit vor Reisebeginn stornieren oder umbuchen. Maßgeblich sind die jeweiligen Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurden.
(2)	Stornierungen oder Umbuchungen müssen schriftlich per E-Mail oder postalisch an den Anbieter übermittelt werden. Die Stornierung oder Umbuchung wird erst wirksam, wenn der Anbieter sie schriftlich bestätigt.
(3)	Bei Stornierungen oder Umbuchungen können Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren anfallen, die abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung oder Umbuchung sowie ggf. den Bestimmungen der jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel) sind.
(4)	Bei Stornierungen von Pauschalreisen (Bus + Hotel/Übernachtung + weitere Leistungen) gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
a.	Bei Stornierungen bis zu 60 Tage vor Reiseantritt werden keine Stornierungskosten berechnet.
b.	Bei Stornierungen zwischen 60 und 45 Tagen vor Reiseantritt werden 25% des Reisepreises als Stornierungsgebühr gefordert.
c.	Bei Stornierungen zwischen 44 und 31 Tagen vor Reiseantritt werden 30% des Reisepreises als Stornierungsgebühr gefordert.
d.	Bei Stornierungen zwischen 30 und 22 Tagen vor Reiseantritt werden 40% des Reisepreises als Stornierungsgebühr gefordert.
e.	Bei Stornierungen zwischen 21 und 15 Tagen vor Reiseantritt werden 50% des Reisepreises als Stornierungsgebühr gefordert.
f.	Bei Stornierungen zwischen 14 und 7 Tagen vor Reiseantritt werden 75% des Reisepreises als Stornierungsgebühr gefordert.
g.	Bei Stornierungen zwischen 6 und 4 Tagen vor Reiseantritt werden 85% des Reisepreises als Stornierungsgebühr gefordert.
h.	Bei Stornierungen zwischen 3 und 1 Tag(e) vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt werden 95% des Reisepreises als Stornierungsgebühr gefordert.
(5)	Bei Stornierungen von Busanmietungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
a.	Bei Stornierungen bis zu 29 Tage vor Fahrtbeginn werden keine Stornierungskosten berechnet.
b.	Bei Stornierungen zwischen 29 und 15 Tagen vor Fahrtbeginn werden 25% des Preises als Stornierungsgebühr gefordert.
c.	Bei Stornierungen zwischen 15 und 7 Tagen vor Fahrtbeginn werden 50% des Preises als Stornierungsgebühr gefordert.
d.	Bei Stornierungen ab 6 Tagen vor Fahrtbeginn oder bei Nichtantritt werden 95% des Preises als Stornierungsgebühr gefordert.
(6)	Umbuchungen des Reisedatums oder auf eine andere Reise sind grundsätzlich möglich, um Stornierungen zu vermeiden.
(7)	Eine Umbuchung ist bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich und wird mit einem Bearbeitungsentgelt von 25 € berechnet.
(8)	Bei Umbuchungen auf eine andere Reise sind Preisunterschiede auszugleichen. Zusätzlich wird eine Gebühr von 10 % des neuen Reisepreises, mindestens jedoch 25 €, erhoben.
(9)	Umbuchungen sind nur möglich, wenn die gewünschte Änderung organisatorisch durchführbar ist und der Anbieter keine berechtigten Gründe dagegen hat. Solche Gründe können beispielsweise sein, dass die gewünschte Reise bereits ausgebucht ist oder die Umbuchung für den Anbieter einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet.
(10)	Spätere Umbuchungen sind nur aus Kulanz oder organisatorischen Gründen möglich und bedürfen der Zustimmung des Anbieters.
(11)	Umbuchungen bedürfen der Schriftform und werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter wirksam.
(12)	Hotels können manchmal nicht wie geplant gebucht werden, sodass der Anbieter dann Zimmer in einem anderen Hotel gleicher Klasse bereitstellt. Dies stellt keinen Umbuchungsgrund des Kunden dar.
(13)	Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht, sofern der Anbieter seine vorvertraglichen Informationspflichten gemäß Art. 250 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, wird der Anbieter dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR EUR pro Person als vereinbart.
(14)	Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 14. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Stornierung des Reisevertrages gemäß den vorstehenden Absätzen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
(15)	Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch Stornierung des Reisevertrages zu den oben genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
(16)	Der Kunde wird gebeten, Umbuchungsanfragen so früh wie möglich zu stellen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Der Anbieter wird sich bemühen, Umbuchungsanfragen zeitnah zu bearbeiten und den Kunden über die Annahme oder Ablehnung der Umbuchung zu informieren. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten, die durch späte Umbuchungsanfragen entstehen.
(17)	Der Anbieter behält sich das Recht vor, Umbuchungen abzulehnen, wenn die gewünschte neue Reise oder der neue Termin ausgebucht ist oder aus anderen Gründen nicht verfügbar ist. In diesem Fall wird der Kunde aufgefordert, einen alternativen Termin oder eine andere Reise innerhalb des Angebotsportfolios des Anbieters auszuwählen. Sollte keine geeignete Alternative gefunden werden, gelten die Stornierungsbedingungen.
(18)	Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dies durch besondere Umstände erforderlich ist.
(19)	Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter gesetzlich das Recht hat, aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Anweisungen und Ausschluss
(1)	Den Anweisungen des Anbieters ist Folge zu leisten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Anbieters, seiner Vertreter und der Reiseleiter während der gesamten Reise uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies umfasst insbesondere sicherheitsrelevante Anweisungen, organisatorische Weisungen und andere gesetzliche Bestimmungen im Rahmen der Reise. Die Anweisungen dienen der Sicherheit und dem reibungslosen Ablauf der Reise und sind daher unbedingt zu befolgen.
(2)	Ein Nichtbefolgen kann zum Ausschluss von der Reise führen. Sollte der Teilnehmer den Anweisungen des Anbieters, seiner Vertreter oder der Reiseleiter nicht Folge leisten, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Teilnehmer nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Warnung von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn das Verhalten des Teilnehmers die Sicherheit der Gruppe gefährdet, den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise stört oder gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes verstößt. 
(3)	Im Falle eines Ausschlusses von der Reise aufgrund des Nichtbefolgens der Anweisungen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Reisekosten. Ebenso übernimmt der Anbieter keine Kosten für die Rückreise des Teilnehmers. Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Aufwendungen trägt der Teilnehmer selbst. Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Teilnehmer durch den Ausschluss entstehen.
(4)	Der Anbieter behält sich das Recht vor, in schwerwiegenden Fällen rechtliche Schritte gegen den Teilnehmer einzuleiten, wenn dessen Verhalten zu Schäden an Personen, Eigentum oder dem Ansehen des Anbieters führt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle durch sein Verhalten verursachten Schäden und Kosten zu ersetzen.
(5)	Der Anbieter informiert den Teilnehmer vor Beginn der Reise über die wichtigsten Verhaltensregeln und Anweisungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung zur Reise damit einverstanden, diese Regeln und Anweisungen zu befolgen und erkennt die möglichen Konsequenzen bei Nichtbefolgung an. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Regeln und Anweisungen während der Reise anzupassen und den Teilnehmer entsprechend zu informieren.
(6)	Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor Reisebeginn über die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes zu informieren und diese während der gesamten Reise zu beachten. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße des Teilnehmers gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes. Der Teilnehmer haftet für alle daraus resultierenden Konsequenzen und Schäden.

§ 7 Gewährleistung
(1)	Der Anbieter gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ordnungsgemäß erbracht werden und den zugesicherten Eigenschaften entsprechen. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Anbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(2)	Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Anbieter oder der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige schuldhaft, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz nur zu, wenn die Anzeige nach den Umständen des Einzelfalls nicht erkennbar aussichtslos war oder eine sofortige Anzeige aus anderen Gründen unzumutbar war.
(3)	Der Kunde kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und der Kunde den Mangel unverzüglich angezeigt hat. Die Minderung des Reisepreises erfolgt in dem Verhältnis, in dem der Wert der Reiseleistungen im mangelfreien Zustand zu dem tatsächlichen Wert der erbrachten mangelhaften Leistungen steht.
(4)	Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Anbieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Im Falle einer Kündigung schuldet der Kunde dem Anbieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Kunden von Interesse waren.
(5)	Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Anbieter nicht zu vertreten hat.
(6)	Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Kündigungsrecht. Ein geringfügiger Mangel liegt vor, wenn die Beeinträchtigung der Reiseleistung nicht erheblich ist und die Durchführung der Reise insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(7)	Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Mängel, die auf ein Verhalten des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen. Dazu gehören insbesondere:
a.	Mängel, die durch den Kunden selbst verursacht wurden (z. B. durch Missachtung von Anweisungen des Reiseleiters oder Fahrers)
b.	Mängel, die durch Dritte verursacht wurden, die nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind
c.	Unvorhersehbare Ereignisse wie Streiks, Witterungsbedingungen, Verkehrsstaus oder höhere Gewalt.
(8)	Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, rechtzeitig vor Reisebeginn eine Reiseversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Risiken während der Reise abzusichern.

§ 8 Haftung
(1)	Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz (1) gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(2)	Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3)	Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu Absatz (1) und (2), dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
(4)	Im Falle von Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datenanfertigung durch den Kunden entstanden wäre.
(5)	Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(6)	Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Besuche von Sehenswürdigkeiten), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
(7)	Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste von persönlichen Gegenständen des Reisenden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwahrung und Sicherung seiner persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.
(8)	Der Anbieter haftet nicht für Verspätungen oder Ausfälle, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Verkehrsstaus, Witterungsbedingungen, Streiks, höhere Gewalt oder andere nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände verursacht werden. In solchen Fällen wird der Anbieter sich bemühen, eine angemessene Ersatzlösung zu finden.
(9)	Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bereitgestellten Informationen, es sei denn, der Anbieter hat die Unrichtigkeit der Informationen vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.
(10)	Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten anderer Reisender oder durch Dritte verursacht werden, es sei denn, der Anbieter hat die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.
(11)	Der Anbieter verpflichtet sich, Fahrräder der Teilnehmer mit größtmöglicher Sorgfalt zu transportieren. Für übliche Gebrauchsspuren, wie Kratzer, wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Fahrrad ausreichend gegen Schäden zu versichern. Im Zusammenhang mit dem Transport von E-Bikes gelten die gesetzlichen Regelungen zur Handhabung von Akkus. Die Akkus sollten während des Transports am Fahrrad verbleiben, sofern dies den geltenden Vorschriften entspricht. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Missachtung dieser Regelungen durch die Teilnehmer entstehen.
(12)	Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter eine entsprechende Garantie übernommen hat, sowie für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

§ 9 Wetterbedingungen
(1)	Reisen werden grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter durchgeführt. Schlechtes Wetter umfasst dabei insbesondere, aber nicht ausschließlich, Regen, Schnee, Wind, Nebel und niedrige Temperaturen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Änderung des Reiseprogramms oder eine Erstattung des Reisepreises aufgrund von schlechtem Wetter, sofern die Durchführung der Reise dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
(2)	Bei extremen Wetterbedingungen, die die Durchführung der Reise unmöglich machen oder erheblich gefährden, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Reise abzusagen oder zu unterbrechen. Extreme Wetterbedingungen umfassen Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, starke Stürme, Hurrikane, Tornados, Lawinen, Erdrutsche oder ähnliche Ereignisse, die eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Reisenden darstellen.
(3)	Im Falle einer Absage der Reise aufgrund extremer Wetterbedingungen wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. Der Anbieter wird sich bemühen, eine alternative Reise oder einen Ersatztermin anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt keine Erstattung des Reisepreises, es sei denn, der Anbieter hat die Absage der Reise zu vertreten.
(4)	Sollte die Reise aufgrund extremer Wetterbedingungen unterbrochen werden, wird der Anbieter sich nach besten Kräften bemühen, die Reisenden sicher zurückzubringen oder eine angemessene Ersatzlösung zu finden. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall nicht, es sei denn, der Anbieter hat die Unterbrechung der Reise zu vertreten.
(5)	Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder zusätzliche Kosten, die dem Kunden aufgrund der Absage oder Unterbrechung der Reise durch extreme Wetterbedingungen entstehen, es sei denn, der Anbieter hat die Absage oder Unterbrechung der Reise vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(6)	Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Reiseantritt über die Wetterbedingungen am Reiseziel zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, insbesondere hinsichtlich geeigneter Bekleidung und Ausrüstung. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, eine Reiseversicherung abzuschließen, die auch Leistungen bei Reiseabbruch oder -absage aufgrund extremer Wetterbedingungen umfasst.
(7)	Der Anbieter ist berechtigt, das Reiseprogramm kurzfristig zu ändern, wenn dies aufgrund der Wetterbedingungen notwendig ist, um die Sicherheit und Gesundheit der Reisenden zu gewährleisten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz, sofern die Änderungen zumutbar sind und die wesentlichen Reiseleistungen nicht beeinträchtigt werden.

§ 10 Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen
(1)	Die Durchführung der Gruppenreise setzt das Erreichen einer Mindestteilnehmeranzahl voraus. Die Mindestteilnehmeranzahl wird vom Anbieter für jede Reise individuell festgelegt und dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
(2)	Sollte die festgelegte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Gruppenreise abzusagen. Der Anbieter wird den Kunden spätestens 30 Tage vor Reisebeginn über die Absage informieren.
(3)	Im Falle einer Absage der Gruppenreise aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl wird der Anbieter dem Kunden alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstatten. Weitere Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter bestehen nicht.
(4)	Der Anbieter wird sich bemühen, dem Kunden bei Absage der Gruppenreise aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl alternative Reiseangebote zu unterbreiten. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, diese Alternativangebote anzunehmen.
(5)	Der Anbieter übernimmt keine Haftung für etwaige Kosten oder Schäden, die dem Kunden durch die Absage der Gruppenreise aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl entstehen. Dies umfasst insbesondere Kosten für bereits gebuchte An- und Abreisen, Unterkunft oder sonstige Reisevorbereitungen.
(6)	Sollte der Kunde die angebotenen Alternativangebote nicht annehmen wollen, steht ihm das Recht zu, vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen.
(7)	Der Anbieter verpflichtet sich, die Mindestteilnehmeranzahl und die entsprechenden Regelungen zur Absage der Gruppenreise aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl in den Reiseunterlagen und vor Vertragsabschluss klar und deutlich zu kommunizieren.
(8)	Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Mindestteilnehmeranzahl zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. Der Kunde wird über solche Änderungen unverzüglich informiert und hat das Recht, gegebenenfalls vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen.

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen
(1)	Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter während der Reise Foto- und Videoaufnahmen von den Teilnehmern und den Aktivitäten erstellt. Der Anbieter behält alle Rechte an diesem Material, einschließlich der Urheberrechte. 
(2)	Der Teilnehmer willigt ein, dass der Anbieter das erstellte Foto- und Videomaterial uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt für die Veröffentlichung und Verbreitung auf verschiedenen Social Media Plattformen sowie auf der Website verwenden darf. Dies schließt die Nutzung zu Werbe- und Marketingzwecken, zur Dokumentation der Touren sowie zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit ein.
(3)	Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das erstellte Material vor der Veröffentlichung mit den Teilnehmern abzustimmen. Der Anbieter entscheidet eigenständig über die Auswahl, Bearbeitung und Veröffentlichung der Aufnahmen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme oder Mitbestimmung hinsichtlich des veröffentlichten Materials.
(4)	Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Vergütungsansprüche oder andere Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung des Foto- und Videomaterials durch den Anbieter. Dies umfasst auch die Verwertung der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken. Der Teilnehmer erkennt an, dass ihm aus der Nutzung des Materials durch den Anbieter keinerlei finanzielle Ansprüche oder andere Rechte zustehen.
(5)	Der Anbieter verpflichtet sich, die Aufnahmen im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verwenden. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen sowie gegebenenfalls die Löschung oder Korrektur der Aufnahmen zu beantragen, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.
(6)	Sollte der Teilnehmer nicht mit der Erstellung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen einverstanden sein, hat er dies dem Anbieter vor Reisebeginn schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird der Anbieter angemessene Maßnahmen ergreifen, um die betroffene Person nicht in den Aufnahmen zu berücksichtigen. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, die Teilnahme des Teilnehmers an der Reise zu verweigern, wenn eine vollständige Berücksichtigung des Wunsches nicht gewährleistet werden kann. 
(7)	Der Anbieter haftet nicht für die Verwendung des Foto- und Videomaterials durch Dritte, insbesondere nicht für die Nutzung und Verbreitung durch andere Teilnehmer oder externe Personen, die Zugang zu den veröffentlichten Aufnahmen haben. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das veröffentlichte Material potenziell durch Dritte weiterverbreitet oder anderweitig genutzt werden kann, ohne dass der Anbieter darauf Einfluss hat.

§ 13 Pass-, Visa- und Zollbestimmungen
(1)	Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die für seine Reise notwendigen Pass-, Visa- und Zollbestimmungen zu informieren und die erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Dies gilt insbesondere für Reisen außerhalb der Europäischen Union.
(2)	Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass für viele Länder außerhalb der Europäischen Union besondere Einreise- und Zollbestimmungen gelten können. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Reisepass bei Einreise noch eine ausreichende Gültigkeitsdauer aufweist und gegebenenfalls ein gültiges Visum vorliegt.
(3)	Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Nachteile oder Schäden, die dem Kunden durch die Nichtbeachtung der Pass-, Visa- und Zollbestimmungen entstehen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass dem Kunden die Einreise in das Zielland verweigert wird oder er aufgrund fehlender oder unzureichender Dokumente an der Reise gehindert wird.
(4)	Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er sich auch über die Zollbestimmungen des Ziellandes informieren muss, insbesondere über die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen von Waren. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Zollverstöße des Kunden.
(5)	Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um die Einreise- und Zollbestimmungen des Ziellandes zu erfüllen. Der Anbieter steht dem Kunden bei Fragen zur Einhaltung dieser Bestimmungen im Rahmen seiner Möglichkeiten beratend zur Seite, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte.

§ 13 Datenschutzbestimmungen
(1)	Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2)	Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: https://www.busreisenschade.de/datenschutz
§ 14 Widerrufsrecht
Der Kunde hat bei Reisebuchungen für einen festen Zeitraum kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Dies gilt für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Reisebuchungen fallen unter diese Ausnahme, da diese zu spezifischen Terminen oder Zeiträumen vorgesehen sind.

§ 15 Schlussbestimmungen
(1)	Der Anbieter ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
(2)	Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3)	Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4)	Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.